Neue Maßnahme gegen Störer: Wer ab dem 30. Mai das Wananas, den Südpool oder die LAGO-Therme besuchen möchte, muss ab 16 Jahren ein Original-Ausweisdokument vorlegen. Handyskizzen oder Kopien werden nicht akzeptiert.
Wer in den kommenden Wochen einen Ausflug in die Hallen- und Freibäder der Stadt Herne plant, sollte beim Packen der Badetasche künftig an ein wichtiges Dokument mehr denken. Ab dem kommenden Samstag, 30. Mai 2026, führen die großen Herner Bade- und Wellnessbetriebe eine verbindliche Ausweiskontrolle am Einlass ein. Die neue Regelung gilt im Sport- und Erlebnisbad Wananas in Crange, im Südpool sowie in der beliebten Wellness-Oase LAGO – Die Therme im Gysenbergpark.
Konsequente Durchsetzung von Hausverboten im Fokus
Hintergrund der verschärften Einlasskriterien sind wiederkehrende Zwischenfälle in der jüngeren Vergangenheit. Nach Angaben der Bäderbetriebe kam es im regulären Badebetrieb immer wieder zu unschönen Situationen, in denen einzelne Personen oder Gruppen den Aufenthalt der anderen Badegäste massiv gestört haben.
Um in solchen Fällen künftig sofort und konsequent durchgreifen zu können, ist die Erfassung der Personalien unumgänglich. Nur durch eine lückenlose und eindeutige Identifizierung am Einlass lassen sich erteilte Hausverbote im Ernstfall rechtlich wirksam kontrollieren und dauerhaft durchsetzen. Das übergeordnete Ziel der Betreiber ist es, die Bäder als sichere, familienfreundliche und rundum angenehme Orte für Erholungsuchende zu bewahren.
Wer kontrolliert wird – und welche Dokumente zählen
Die generelle Pflicht zur Ausweisvorlage greift ab einem Alter von 16 Jahren. Jüngere Badegäste unter 16 Jahren sind von der ständigen Identitätsprüfung befreit. Die Bäder weisen jedoch darauf hin, dass zur Überprüfung von vergünstigten Kindertarifen oder Ermäßigungen weiterhin ein geeigneter Altersnachweis (wie ein Schülerausweis) vorgelegt werden muss.
[ DIE NEUEN EINLASS-REGELN AB DEM 30.05.2026 ]
• Wer? ──► Alle Badegäste ab 16 Jahren.
• Was? ──► Gültiges Ausweisdokument im ORIGINAL mit Lichtbild.
• Erlaubt ──► Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Krankenkassenkarte.
• Verboten ──► Kopien auf Papier oder Fotos auf dem Smartphone. ❌
Die Betreiber betonen ausdrücklich, dass Kopien auf Papier oder Fotos des Ausweises auf dem Smartphone nicht akzeptiert werden. Wer am Drehkreuz steht, muss ein offizielles Dokument mit Lichtbild im Original vorweisen können. Die Bäder bitten ihre Gäste um Verständnis für die Maßnahme und um eine entsprechende Vorbereitung an den Kassen, um längere Wartezeiten bei hochsommerlichen Temperaturen zu vermeiden.
