In Herne steht Nutzerinnen und Nutzern von Pflege- und Betreuungsangeboten künftig eine unabhängige Anlaufstelle zur Verfügung. Ab Januar 2026 übernimmt Carola Fenger die Funktion der Ombudsperson. Sie berät Pflegebedürftige, Angehörige und Leistungsanbieter. Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich. Grundlage ist das Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen.
Die Ombudsperson wird auf Anfrage tätig, wenn es zu Streitigkeiten oder Unklarheiten rund um Wohn- und Betreuungsangebote kommt. Der Schwerpunkt liegt auf Vermittlung und Mediation. Ziel ist es, Konflikte einvernehmlich und gütlich zu lösen.
Dabei hat die Ombudsperson keine Weisungs- oder Anordnungsbefugnis. Entscheidungen gegenüber Pflegeeinrichtungen oder der WTG-Aufsichtsbehörde kann sie nicht treffen.
Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
In komplexen Fällen arbeitet die Ombudsperson eng mit der WTG-Aufsichtsbehörde der Stadt Herne zusammen. Diese wird insbesondere dann einbezogen, wenn Prüfungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz erforderlich sind.
Carola Fenger war bis Juni 2025 als Pflegedienstleitung in den Widumer Höfen der St. Elisabeth Gruppe tätig. Nach ihrem Eintritt in den Ruhestand bringt sie ihre Erfahrung nun ehrenamtlich ein. Durch ihre berufliche Laufbahn ist sie mit der Pflegelandschaft in Herne vertraut und gut vernetzt.
Ab Januar 2026 bietet die Ombudsperson einmal pro Woche eine persönliche Sprechstunde an. Diese findet donnerstags von 9 bis 12 Uhr im Wanner Einkaufszentrum statt. Der Standort ist das Erdgeschoss des WEZ, Hauptstraße 241, in den Räumen der Seniorenberatungsstelle.
