In der Debatte über die geplante Zusammenlegung der Arbeitsgerichtsbezirke Herne und Gelsenkirchen bringt Hernes Oberbürgermeister Frank Dudda eine neue Variante in die Diskussion ein.

Dudda spricht sich für eine Fusion beider Arbeitsgerichte aus, plädiert jedoch dafür, den künftigen Sitz nach Herne zu verlegen. Seine Begründung: Der Herner Gerichtsbezirk sei größer, und auch die personelle Ausstattung falle deutlicher aus. Fünf Richterinnen und Richter arbeiten derzeit in Herne. In Gelsenkirchen sind es drei bis vier, erläutert Stadtdirektor und Rechtsdezernent Frank Burbulla.

Neben der Größe der Bezirke rückt die Stadt Herne die räumlichen Voraussetzungen in den Fokus. Der Justizstandort Gelsenkirchen ist bereits heute stark ausgelastet, da dort Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit konzentriert sind. Nach Einschätzung der Stadtverwaltung stoßen die Gebäude teils an Kapazitätsgrenzen.

In Herne hingegen stehen nach Angaben der Verwaltung ausreichend Räume bereit, um ein gemeinsames Arbeitsgericht ohne größere bauliche Maßnahmen unterzubringen. Laut Burbulla sei auch die technische Ausstattung moderner.

Dudda spricht daher von einer „sinnvollen Zusammenführung“, die jedoch anders umgesetzt werden müsse als vom Justizministerium angedacht. Die baulichen Voraussetzungen sprächen klar für Herne als neuen Sitz des fusionierten Gerichts.